Wahlerwahrung Stadtpräsidium durch Geschäftsprüfungskommission (GPK)

25. April 2024
Gestützt auf § 15 und 16 des Gesetzes über die politischen Rechte hat die GPK nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist als Erwahrungsinstanz mit Entscheid vom 24. April 2024 die Wahl von Daniel Spinnler als Stadtpräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 erwahrt.