Schulrat

Kontakt
Schulrat Primarstufe
Rathausstrasse 36
4410 Liestal

Tel. 061 927 53 70
bildung@liestal.ch

 

Mitglieder

 

Das Bildungsgesetz teilt dem Schulrat unter anderem folgende Aufgaben zu:

  • Der Schulrat bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor.
  • Er genehmigt das Schulprogramm.
  • Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
  • Er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.