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Gesuche - 3 Wochen vorher

Vierköpfige Familie beim Picknick


A. Urlaub bis zu 1 Tag (ausgenommen Ferienverlängerungen)
Die Klassenlehrperson kann bis zu einem Tag Urlaub bewilligen. Ausgenommen sind Tage direkt vor und nach den Ferien.

B. Urlaub länger als 1 Tag und Ferienverlängerungen
Die Schulleitung behandelt alle Urlaubsgesuche von mehr als einem Tag sowie Ferienverlängerungen abschliessend und informiert den Schulrat. Pro Schuljahr wird nur eine Ferienverlängerung bewilligt.

Bewilligungspraxis
  1. Jedes Dispensationsgesuch geht an die zuständige Klassenlehrperson, die begründet befürwortende oder ablehnende Stellungnahme abgeben muss. Sie berücksichtigt dabei den Einsatz der Schülerin/des Schülers sowie die organisatorischen Gegebenheiten der Klasse.
  2. Die Schulleitung behandelt die Gesuche in der Regel entsprechend der Stellungnahme der Klassenlehrperson. Sind Kinder aus verschiedenen Klassen betroffen, vermittelt sie gegebenenfalls zwischen den Klassenlehrpersonen.
  3. Eine grosszügige Bewilligungspraxis soll im Interesse der SchülerInnen und Familien auf Familien- und religiöse Anlässe angewendet werden.
  4. Bei der Bewilligung ist im wesentlichen darauf zu achten, dass die obligatorische Schulpflicht nicht unterlaufen und der schulische Fortschritt der SchülerInnen nicht gefährdet wird.
  5. Grundsätzlich werden nur begründete Gesuche bewilligt. Ausnahmen sind in der vorliegenden Urlaubsordnung geregelt.
  6. Die Bewilligung wird von Fall zu Fall erteilt. Es gibt kein Kontingent an Freitagen (Bonustage), d.h. eine Begrenzung ist weder nach oben noch nach unten vorgesehen.
  7. Eine Bewilligung kann an Auflagen geknüpft werden.
  8. Ausnahmsweise erteilte Bewilligungen sind einmalig. Es kann daraus kein Anspruch auf Wiederholung geltend gemacht werden.

Gesuche für Dispensationen sind schriftlich und mindestens 3 Wochen vorher an die Lehrerin / den Lehrer zuhanden der Schulleitung zu richten. Dem Gesuch sind die Bestätigungsunterlagen beizulegen.

Ein Urlaubsgesuch kann hier ausgedruckt oder bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer sowie beim Schulsekretariat, Tel. 061 927 53 70 bezogen werden.

Alle Gesuche werden schriftlich beantwortet mit Kopie an den Schulrat und die Klassenlehrperson.

Verantwortung der Eltern
Wir erwarten von den Eltern, dass ihr Kind den versäumten Lehrstoff und die Hausaufgaben nachholt.

Inkraftsetzung
Die Urlaubsordnung ist gemäss Schulpflegebeschluss vom
23.9.2002 in Kraft gesetzt.
 
Urlaubsgesuch06.doc (165.3 kB)

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