Bannumgang wird neu organisiert

1852
Der seit 1581 bezeugte Bannumgang (Abschreiten der Gemeindegrenzen) wird neu organisiert. Verteilung der Bürger auf vier Rotten. Bestimmung der wechselweise zu begehenden vier Bannwege: Schauenburg, Seltisberg, Grammont, Klammern. Siehe 1909-1911.