Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der wegen seiner Grösse nicht via Kehrichtsack entsorgt werden kann.

Sperrgut kann gleichzeitig mit der wöchentlichen Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden. Auf jede Sperrguteinheit (200x100x50 cm) müssen drei Gebührenmarken geklebt werden. Das Höchstgewicht pro Sperrguteinheit beträgt 20 kg.

Glas und Spiegel müssen entfernt werden und bei Fa. Wolfgang AG, Bächliacker 14, 4402 Frenkendorf, Tel. 061 906 85 85 kostenpflichtig entsorgt werden.

Grössere Metallteile (sind nicht brennbar) müssen entfernt und der Metallsammlung zugeführt werden.

Tipps

Brockenstuben nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer.
Sperrgut