Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV gewährt Altersrenten, Zusatzrenten für die Ehefrau und Kinder der altersrentenberechtigten Personen sowie Hinterlassenenrenten. Den rentenberechtigten Personen, die im leichten, mittelschweren oder schweren Grad hilflos sind, gewährt sie zusätzlich eine Hilflosenentschädigung der AHV.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. Bei Männern liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren, bei Frauen bei 64 Jahren. Die Altersrente der AHV kann ein oder zwei volle Jahre vorbezogen werden.

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch bei der entsprechenden AHV-Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Anmeldeformulare und Merkblätter sind bei der AHV-Zweigstelle oder den AHV-Ausgleichskassen erhältlich. Wenn Ihnen das Ausfüllen der Formulare Mühe bereitet, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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