Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Team, Einwohnerkontrolle Sind Sie innerhalb Liestal umgezogen? Ihre neue Adresse in Liestal melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug. Seit 1. Januar 2009 muss auch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird. Adressänderung für Schweizer/innen Sie haben die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich oder schriftlich zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete. Bitte nennen Sie uns auch das Datum der Adressänderung. Adressänderung für Ausländer/innen Kein Ausländerausweis im Kreditkartenformat: Ausländer / innen müssen den Ausländerausweis unter Angabe der neuen Wohnadresse persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle einreichen. Auch dazu benötigt die Einwohnerkontrolle wie oben erwähnt, zusätzlich den Kauf- oder Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete. Ausländerausweis im Kreditkartenformat: Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder schriftlich zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete. Bitte legen Sie Ihrer Meldung jeweils eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei.
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