Identitätskarte

Benötigen Sie lediglich eine neue Identitätskarte?
Dann kommen Sie bitte persönlich zur Beantragung an den Schalter der Einwohnerkontrolle, da Sie das Antragsformular unterschreiben müssen. Die Einwohnerkontrolle Liestal kann nur Anträge für Liestaler Einwohnerinnen und Einwohner ausstellen.

Minderjährige Antragsteller/innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen.

Mitzubringen sind:

  • die bestehende Identitätskarte (IDK)
  • ein aktuelles Passfoto oder alternativ die Zustellung eines unbearbeiteten Fotos mit hoher Auflösung an einwohnerkontrolle@liestal.ch gemäss den  Vorgaben des Fedpol
  • Polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben (Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite unter Ausweisverlust)

 

Identitätskarte Gültigkeit Gebühren inkl. Portokosten
Erwachsene (ab 18 Jahren) 10 Jahre CHF 70.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahren)   5 Jahre CHF 35.--


Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung zu entrichten.

Profitieren Sie vom Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte zusammen bestellen). Für das Kombi-Angebot ist das Passbüro Basel-Landschaft zuständig.

Die Lieferfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage nach Abschluss der Erfassung.

Benötigen Sie dringend ein Ausweispapier? Siehe Provisorischer Pass.

Ausweisverlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.

Der Verlust einer Identitätskarte oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.

Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.

Zugehörige Objekte