AHV-Zweigstelle

Zuständigkeit und Aufgaben

Die AHV-Zweigstelle Liestal ist zuständig für Personen, welche in Liestal ihren melderechtlichen Wohnsitz haben. Sie berät Personen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten gegenüber den Sozialversicherungen der 1. Säule.

Die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde ist Teil der Organisation für die Durchführung der Eidg. Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Sie arbeitet nach den Weisungen der kantonalen Sozialversicherungsanstalt BL. In allen 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft bestehen kommunale AHV-Zweigstellen.

Zudem leistet sie Unterstützung bei der lückenlosen Erfassung aller AHV-beitragspflichtigen Personen. Bei Nichterwerbstätigkeit müssen in folgenden Fällen AHV-Beiträge bezahlt werden:

  • vorzeitige Pensionierung (vor 64 / 65)
  • kein(e) erwerbstätige(r) Ehepartner(in)
  • keine oder nur geringe Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der AHV versichern lassen.

Auskünfte über die berufliche Vorsorge (2. Säule) erteilen die Arbeitgeber bzw. die betroffenen Pensionskassen und Sammelstiftungen.

Allgemeine Auskünfte
Die AHV-Zweigstelle informiert die Liestaler Einwohner/-innen über folgende Sozialversicherungswerke:

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
Invalidenversicherung IV
Ergänzungsleistungen EL
Prämienverbilligung in der Krankenvericherung PV
Erwerbsersatzordnung EO
Familienzulagen in der Landwirtschaft FZL
Kantonale Kinderzulagen (Familienausgleichskasse) FAK
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung MSE + VSE

Für Neuanmeldungen oder Revisionen der Ergänzungsleistungen wenden Sie sich bitte zu den folgenden Zeiten an den Schalter der Sozialberatung im 2. Stock Altbau:

Mo 07.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Di 13.30 - 16.30 Uhr

Telefonisch können Sie sich von Montag bis Donnerstag zu den ordentlichen Öffnungszeiten unter der Nummer 061 927 53 58 oder per Mail zweigstelle@liestal.ch melden.

Die Unterlagen können per Post an folgende Adresse zugeschickt werden:

Sozialberatung Liestal
AHV-Zweigstelle
Rathausstrasse 36
4410 Liestal

 

Mitwirkung bei der Anmeldung
Die AHV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare ab, hilft bei Bedarf den Versicherten beim Ausfüllen und leitet die Formulare und Unterlagen an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. IV-Stellen zuständig.

Schweigepflicht der AHV-Zweigstelle
Die Schweigepflicht erstreckt sich auf sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Tätigkeitsgebiete und gilt für alle Daten, die auf verschiedenen Wegen (durch Ausgleichskassen, Steuerbehörden, Einwohnerkontrolle usw.) bekanntgegeben werden.

Weitere Informationen.

Bitte melden Sie sich bei weiteren Anliegen grundsätzlich telefonisch (oder per Mail; mit Angabe der Telefon-Nummer) bei uns. So kann eine erste Beratung am Telefon erfolgen oder ein persönlicher Termin auf der Stadtverwaltung Liestal vereinbart werden.

Zugehörige Objekte

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