Gemeindewahlen 2024 - Anordnung Erneuerungswahlen
Die Gemeindewahltermine sind gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom Stadtrat bzw. Bürgerrat anzuordnen. Basierend auf den Terminempfehlungen der Landeskanzlei vom 28. März 2023 sind die Wahltermine 2024 vom Stadtrat sowie Einwohnerratsbüro und dem Bürgerrat wie folgt festgelegt worden:
3. März 2024 |
Einwohnerrat (Proporz) |
Stadtrat (Majorz) |
Bürgerrat (Majorz) |
Bürgerkommission (Majorz) |
14. April 2024
evtl. Nachwahlen für die am 3. März 2024 nicht gewählten Stadtratsmitglieder, Bürgerratsmit-glieder, Bürgerkommissionsmitglieder
9. Juni 2024
Stadtpräsidium (Majorz)
Bürgergemeindepräsidium (Majorz)
30. Juni 2024
evtl. Nachwahlen für die am 9. Juni 2024 nicht gewählten Stadtpräsidien, Bürgergemeindepräsidien
Das Wahlbüro, die Schulratsmitglieder (Kindergarten- und Primarschulrat, Kreisschulrat, Sekundarschulrat, Musikschulrat) sowie die Sozialhilfebehörde werden vom Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2024 gewählt.
Amtliche Mitteilung vom 24. Mai 2023
Info-Schreiben Landeskanzlei BL vom 28. März 2023
Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen