Gemeindewahlen 2024 - Anordnung Erneuerungswahlen

24. Mai 2023
Im Jahr 2024 stehen die Erneuerungswahlen in den Gemeinden an.

Die Gemeindewahltermine sind gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom Stadtrat bzw. Bürgerrat anzuordnen. Basierend auf den Terminempfehlungen der Landeskanzlei vom 28. März 2023 sind die Wahltermine 2024 vom Stadtrat sowie Einwohnerratsbüro und dem Bürgerrat wie folgt festgelegt worden:

3. März 2024
Einwohnerrat (Proporz)
Stadtrat (Majorz)
Bürgerrat (Majorz)
Bürgerkommission (Majorz)

 

14. April 2024            
evtl. Nachwahlen für die am 3. März 2024 nicht gewählten Stadtratsmitglieder, Bürgerratsmit-glieder, Bürgerkommissionsmitglieder

9. Juni 2024            
Stadtpräsidium (Majorz)
Bürgergemeindepräsidium (Majorz)

30. Juni 2024            
evtl. Nachwahlen für die am 9. Juni 2024 nicht gewählten Stadtpräsidien, Bürgergemeindepräsidien
 

Das Wahlbüro, die Schulratsmitglieder (Kindergarten- und Primarschulrat, Kreisschulrat, Se­kundarschulrat, Musikschulrat) sowie die Sozialhilfebehörde werden vom Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2024 gewählt.

 

Amtliche Mitteilung vom 24. Mai 2023
Info-Schreiben Landeskanzlei BL vom 28. März 2023
Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen