Abbruch-Bewilligung (Rückbau-Bewilligungspflicht) im Hoch- und Tiefbau ab 1. September 2023
Keiner Rückbau-Bewilligung bedürfen z.B. Kleinbauten (Bauten bis max. 12 m2 und max. 2.5 m Höhe).
Gesuche für einen Rückbau (Abbruchgesuche) können über das webbasierte Online-Gesuchsportal "E-Baugesuch" beim Kanton Basel-Landschaft eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das kantonale Bauinspektorat oder das Amt für Umweltschutz und Energie, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal.