Erweiterung Kantonsgericht
Das Gebäude des Kantonsgerichts ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit dem Erhaltungsziel A eingestuft und kommunal geschützt. Zudem steht es an einer städtebaulich sensiblen Lage. Im Wissen um diese Ausgangslage hat das kantonale Hochbauamt für das Bauprojekt 2016 eine Machbarkeitsstudie, 2018 eine Potenzialstudie und von 2019-2020 einen Projektwettbewerb durchgeführt.
Die städtebauliche Einpassung in das Ortsbild und die Tatsache, dass es sich dabei um einen Anbau an einen geschützten Bau von nationaler Bedeutung (ISOS) handelt, war ein zentraler Aufgabenpunkt beim Projektwettbewerb. Das Siegerprojekt «SIRO» überzeugte die Jury mit der übers Eck gestellten quadratischen Erweiterung sowohl städtebaulich als auch als Anbau an den denkmalgeschützten Altbau.
Aufgrund spezifischer Anforderungen an die Gerichtsabläufe musste das Siegerprojekt nach der Jurierung überarbeitet werden. Dabei wurde zunächst die Gebäudehöhe erhöht und an den Fassaden Annexbauten eingesetzt. Der Liestaler Stadtrat verlangte in der Weiterbearbeitung dann eine Reduktion der Gebäudehöhe um ein Geschoss, eine Befreiung von den Annexbauten und die Ermöglichung einer direkten Fusswegverbindung vom Bahnhof in die Allee.
Aufgrund einer eingehenden nochmaligen Überarbeitung der Volumetrie durch die Projektverantwortlichen genügt das nun vorliegende Projekt in der Beurteilung durch die Stadtbaukommission und der Denkmal- und Heimatschutzkommission den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und des Städtebaus.
Im Besonderen zeichnet sich der Rückbau des Mittelanbaus zum Bahnhofplatz hin aus, wodurch das Gegenüber zum Kulturhaus Palazzo gestärkt und die Würde des historischen Gerichtsgebäudes zurückgewonnen wird. Die Konzeption der über Eck gestellten nordseitigen Erweiterung lässt dabei den Bestand als Ganzes spürbar bleiben und sichert durch den geringen Fussabdruck wertvolle Aussenräume. Nicht zuletzt trägt der langfristige Verbleib des Kantonsgerichts, als wichtige öffentliche Institution des Kantons, an diesem Standort direkt am Bahnhof viel zur Wahrnehmung Liestals als Kantonshauptstadt bei.
Die Ausmasse dieses Projekts sollen nun mit einer Mutation der Zonenvorschriften Zentrum festgelegt werden und damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses für den Betrieb des Kantonsgerichts wichtigen Bauvorhabens gelegt werden.
Der Stadtrat legt die Mutation dem Einwohnerrat zum Beschluss vor. Anschliessend erfolgen die öffentliche Planauflage und die Genehmigung durch den Regierungsrat.