Präventive Massnahmen zum Schutz vor der VogelgrippeIm Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Geflügel-Hobbyhaltung ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza Subtyp H5N1) festgestellt. Das Virus ist hochansteckend für Geflügel, nach heutigen Erkenntnissen jedoch nicht auf Menschen übertragbar. Um ein Übergreifen der Seuche von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, in der gesamten Schweiz präventive Massnahmen zu ergreifen. Ab sofort werden die Uferstreifen im Abstand von 1 bzw. 3 Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies die Ufergebiete der entlang des Rheins liegenden Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Münchenstein, Muttenz sowie Pratteln. Hier finden Sie alle Informationen sowie auch die Allgemeinverfügung
Datum der Neuigkeit 1. Dez. 2021
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