1. August-Feier auf der Sichtern - Verbot von Abbrennen von privaten Feuerwerken und Anzünden von FackelnNachdem der Kantonale Krisenstab ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) erlassen hat, ergänzt das Organisationskomitee (OK) die Vorschriften für die 1. August-Feierlichkeiten auf der Sichtern. Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4, Kantonaler Krisenstab) hat das OK für die 1. Augustfeier 2018 auf der Sichten Folgendes entschieden:
Datum der Neuigkeit 30. Juli 2018
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