Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren
Seit dem 21. März 2020 stehen die Fristen für die Sammlung von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen still. Im Zusammenhang mit fakultativen Referenden steht die Referendumsfrist nur dann still, wenn ein Komitee dies bei der Bundeskanzlei verlangt. Gemäss Mitteilung der Bundeskanzlei steht die Referendumsfrist im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfjets sowie dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien still. Die Fristen für die beiden Referendumsvorlagen sowie für sämtliche Volksinitiativen in der Sammelphase stehen bis zum 31. Mai 2020 still. Für diese Begehren dürfen die Gemeinden keine Unterschriftenlisten entgegennehmen und sie müssen während des Fristenstillstandes grundsätzlich auch keine Stimmrechtsbescheinigungen für Listen ausstellen, die sich bereits bei ihnen befinden. Die Unterschriftenlisten sind aber sicher aufzubewahren. Sofern der Bundesrat den Stillstand nicht verlängert, wird die Sammelfrist für die beiden Referenden am 1. Juni 2020 wieder zu laufen beginnen und am 20. Juni 2020 enden. Der vom Bundesrat entschiedene Fristenstillstand betrifft nicht kantonale und kommunale Volksbegehren.
Datum der Neuigkeit 8. Apr. 2020