Fasnacht Formular BESIBE / Information zur BESIBE
Um an der Fasnacht ein Mindestmass an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist seit der Fasnacht 2014 für jeden teilnehmenden Wagen der Nachweis der Betriebssicherheit obligatorisch. Rechtsgrundlage ist die "Fasnachtsverordnung der Stadt Liestal". Die BESIBE-Vorlage dient dem einheitlichen Vorgehen bei der Betriebssicherheitsprüfung im Rahmen der Fasnacht eingesetzten Fahrzeuge.
Aktionen
Verantwortliche Person: Michael Augsburger Zuständige Instanz: Sicherheit Zuständige Oberinstanz: Sicherheit / Soziales
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