Quartierplanung Cheddite II und Mutation Zonenplan Siedlung, Parzellen Nr. 2402 und 3227 - Planauflage

Die Quartierplanung Cheddite II wurde vom Regierungsrat genehmigt, wogegen der Baselbieter Heimatschutz Beschwerde erhob. Aufgrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wurde - basierend auf einem Fachgutachten betreffend Schutz- und Erhaltenswürdigkeit der bestehenden Gebäude des ehemaligen Industrieareals der Sprengstofffabrik Cheddite - die Interessenabwägung vollumfänglich durchgeführt.

Der Einwohnerrat hat am 23. Dezember 2020 die Quartierplanung Cheddite II sowie die Mutation des Zonenplans Siedlung der Parzellen 2402 und 3227 beschlossen. Aufgrund der Interessenabwägung hält der Einwohnerrat an der ursprünglichen Quartierplanung ohne Änderungen fest.Der Planungsbericht zur Quartierplanung wurde mit der Interessenabwägung entsprechend ergänzt.

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegen die Unterlagen vom 4. Februar bis 5. März 2021 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsichtnahme in die Unterlagen erhalten Sie bei der Stadt Liestal beim Info-Schalter (im Erdgeschoss) während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich und begründet Einsprachen eingereicht werden.

Verbindlich und Bestandteile des Beschlusses:

1. Quartierplanreglement
    a. Zusatz-Antrag 4.1. der BPK
2. Quartierplan - Situation und Schnitte 1:500
3. Mutation Zonenplan/Siedlung - Situation 1:500

 

Zur Erläuterung, nicht Bestandteile des Beschlusses:

4. Planungsbericht
a. Teilbeitrag Verkehr
b. Entscheidpapier Bau Lärmschutzwand
c. Kultur- und Bauhistorisches Inventar Chedditefabrik
d. Schattengutachten
e. Behandlung Vorprüfungsergebnisse
f. Mitwirkungsbericht

5. Ergänzung zum Planungsbericht mit Beilage 1
- Beilage 2 Denkmalpflegerisches Gutachten Industrieareal Cheddite
- Beilage 3 + 4 Stellungnahmen zum denkmalpflegerischen Gutachten, Vernehmlassungen zu den Stellungnahmen