Reklamegesuch

Reklamegesuche

Das Aufstellen, Anbringen, Versetzen und wesentliche Verändern von Reklamen ist bewilligungspflichtig (§ 3.1 kantonale Reklameverordnung).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die kantonale Reklameverordnung und das kommunale Reklamereglement und die Reklameverordnung.

Reklamen im Sinne des Reglements sind alle öffentlich wahrnehmbaren Kommunikationseinrichtungen und Massnahmen, die direkt oder indirekt der Werbung dienen und mit denen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (§ 2 der kantonalen Verordnung). Die Abteilung Planung prüft die Reklamegesuche und erteilt die entsprechende Bewilligung, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind.

Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung

Reklamereglement
Anhang 3 Reklamereglement
Reklameverordnung
Gesuch zum Anbringen einer Reklame
Wegleitung für Anbringen von Reklamen in der Gemeinde Liestal

Plakate für Veranstaltungen

Für das Anbringen von Plakaten für Veranstaltungen in Liestal und den Nachbargemeinden stellt die Stadt Liestal 8 Kulturträger zur Verfügung. Es werden neu noch drei Kulturträger (im Bereich des Stedtli) im 2-Wochen-Turnus kostenlos durch die Stadt bis zur Grösse A3 plakatiert. An fünf weiteren definierten Standorten (siehe beigefügten Übersichtsplan) können Kulturveranstalter Plakate bis zum Format A3 selbst kleben.

Die Plakate an den drei definierten Standorten im Stedtli werden jeden 2. Mittwoch von der APG plakatiert. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, können Sie maximal drei Plakate bis spätestens am Montag bis 11.30 Uhr der Vorwoche am Empfang der Stadtverwaltung abgeben (bitte beachten Sie die Feiertage). Sie erhalten bei Abgabe Ihrer drei Plakate einen Uebersichtsplan mit den fünf weiteren Standorten, an welchen Sie Ihre Plakate bis zum Format A3 jederzeit selbst anbringen können.

Andernorts ist das Aufhängen von Veranstaltungsplakaten nicht zulässig. Eine Ausnahme bildet die Werbung für Veranstaltungen in Liestal oder von Liestaler Vereinen.


Plakate für Veranstaltungen in Liestal oder von Liestaler Vereinen

Plakate für Veranstaltungen in Liestal oder für Veranstaltungen, welche in anderen Gemeinden von Liestaler Vereinen durchgeführt werden, können mit Zustimmung des Grundeigentümers auch frei plakatiert werden. Dafür bestehen folgende Regeln:

  • max. Grösse 2 m2
  • max. 10 Wochen
  • Die Plakate sind so anzubringen, dass sie ohne grossen Aufwand oder Beschädigung der Einrichtung entfernt werden können.
  • Die Plakate sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
  • Die Plakate dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Das Merkblatt „Verkehrsgefährdende Strassenreklamen“ befindet sich auf der Homepage der Stadt Liestal
  • Die Plakate dürfen nicht auf den gestalteten Plätzen (Wasserturmplatz, Emma Herwegh-Platz, Bahnhof- und Postplatz, Bücheliplatz) aufgehängt werden.
  • Plakate an Abfalleimern und Kandelabern sind nicht zulässig.
  • Plakate ausserhalb der Siedlung sind nicht zulässig.


Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Zugehörige Objekte

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