Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Team, Einwohnerkontrolle Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Seit 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kreis Liestal in Pratteln erstellt, welche per 01.01.2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal (KESB Kreis Liestal) und damit sämtliche Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Liestal übernommen hat.
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