Zuständigkeit und Aufgaben Die AHV-Zweigstelle Liestal ist zuständig für Personen, welche in Liestal ihren melderechtlichen Wohnsitz haben. Sie berät Personen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten gegenüber den Sozialversicherungen der 1. Säule.
Die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde ist Teil der Organisation für die Durchführung der Eidg. Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Sie arbeitet nach den Weisungen der kantonalen
Sozialversicherungsanstalt BL. In allen 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft bestehen kommunale AHV-Zweigstellen.
Zudem leistet sie Unterstützung bei der lückenlosen Erfassung aller AHV-beitragspflichtigen Personen. Bei Nichterwerbstätigkeit müssen in folgenden Fällen AHV-Beiträge bezahlt werden:
- vorzeitige Pensionierung (vor 64 / 65)
- kein(e) erwerbstätige(r) Ehepartner(in)
- keine oder nur geringe Erwerbstätigkeit
- Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der AHV versichern lassen.
Auskünfte über die berufliche Vorsorge (2. Säule) erteilen die Arbeitgeber bzw. die betroffenen Pensionskassen und Sammelstiftungen.
Allgemeine Auskünfte Die AHV-Zweigstelle informiert die Liestaler Einwohner/-innen über folgende Sozialversicherungswerke:
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Invalidenversicherung IV Ergänzungsleistungen EL Prämienverbilligung in der Krankenvericherung PV Erwerbsersatzordnung EO Familienzulagen in der Landwirtschaft FZL Kantonale Kinderzulagen (Familienausgleichskasse) FAK Mutterschaftsentschädigung MSE Mitwirkung bei der Anmeldung Die AHV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare ab, hilft bei Bedarf den Versicherten beim Ausfüllen und leitet die Formulare und Unterlagen an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. IV-Stellen zuständig.
Schweigepflicht der AHV-Zweigstelle Die Schweigepflicht erstreckt sich auf sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Tätigkeitsgebiete und gilt für alle Daten, die auf verschiedenen Wegen (durch Ausgleichskassen, Steuerbehörden, Einwohnerkontrolle usw.) bekanntgegeben werden.
Weitere
Informationen. Bitte melden Sie sich bei weiteren Anliegen grundsätzlich telefonisch (oder per Mail; mit Angabe der Telefon-Nummer) bei uns. So kann eine erste Beratung am Telefon erfolgen oder ein persönlicher Termin auf der Stadtverwaltung Liestal vereinbart werden.