Fasnachtswagen
Zuständiges Departement: Sicherheit / Soziales
Zuständige Abteilung: Sicherheit Verantwortlich: Augsburger, Michael Betriebssicherheit Fasnachtswagen Um an der Fasnacht ein Mindestmass an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist seit der Fasnacht 2014 für jeden teilnehmenden Wagen der Nachweis der Betriebssicherheit (BESIBE) obligatorisch. Rechtsgrundlage ist die „Fasnachtsverordnung der Stadt Liestal“. Die BESIBE-Vorlage dient dem einheitlichen Vorgehen bei der Betriebssicherheitsprüfung der im Rahmen der Fasnacht eingesetzten Fahrzeuge.
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