Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet in den Sommerferien (1., 2., 5., 6. Ferienwoche), Herbst-, Fasnachts- und Frühlingsferien (täglich 07.00–18.30 Uhr) statt. 
Am Fasnachtsmontag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag plus Überbrückungstag, Pfingstmontag, 1. August sowie in den Weihnachtsferien und den 3., 4. Sommerferienwochen finden keine Betreuungen statt.

Die Ferienbetreuung ist für Eltern kostenpflichtig und es kann ein Antrag auf Betreuungsgutscheine gestellt werden.

Weitere Informationen und Anmeldeformular siehe Publikationen.

Preis

gemäss Tarifliste

Zugehörige Objekte

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