Zufahrtsbewilligungen

Der Genehmigungsantrag ist frühzeitig, mindestens 2 Tage im Voraus, elektronisch ausgefüllt und per Mail an sicherheit@liestal.ch oder per Post zuzustellen. Kurzfristige Anträge müssen bei der Abteilung Sicherheit abgeholt werden.

Zufahrt Rathausstrasse
Die Zufahrt zur Rathausstrasse ist für Anlieferungen jeweils Montag bis Freitag von 05:00 bis 11:00 Uhr und Samstags von 05:00 bis 08:00 Uhr gestattet. Für dringend notwendige Fahrten ausserhalb dieser Zeiten, ist eine Zufahrtsgenehmigung zu beantragen.

Taxis mit Kundenauftrag und die Post dürfen die Rathausstrasse jederzeit befahren.

Zufahrt Strassen mit Fahrverbot

Die Zufahrten in Strassen mit Fahrverbot werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.

Zufahrt Strassen im Waldgebiet

Die Zufahrt in das Waldgebiet wird mit der Bürgergemeinde (Eigentümer) abgeklärt und nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.

Zugehörige Objekte