Identitätskarte
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Team, Einwohnerkontrolle Benötigen Sie lediglich eine neue Identitätskarte? Minderjährige Antragsteller/innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen. Mitzubringen sind:
Profitieren Sie vom Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte zusammen bestellen). Für das Kombi-Angebot ist das Passbüro Basel-Landschaft zuständig. Die Lieferfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage nach Abschluss der Erfassung. Benötigen Sie dringend ein Ausweispapier? Siehe Provisorischer Pass. Ausweisverlust Der Verlust einer Identitätskarte oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.
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