Identitätskarte
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Team, Einwohnerkontrolle Benötigen Sie lediglich eine neue Identitätskarte? Dann kommen Sie bitte persönlich zur Beantragung an den Schalter der Einwohnerkontrolle, da Sie das Antragsformular unterschreiben müssen. Nur Ihre Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für Ihre Identitätskarte ausstellen. Die Einwohnerkontrolle Liestal kann somit nur Anträge für Liestaler Einwohnerinnen und Einwohner ausstellen! Minderjährige Antragsteller/innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen. Mitzubringen sind:
Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung bar, per EC oder Postcard zu entrichten. Profitieren Sie vom Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte zusammen bestellen). Für das Kombi-Angebot ist das Passbüro Basel-Landschaft zuständig. Lieferfrist beträgt ca. 10 Arbeitstage (2 Wochen) Benötigen Sie dringend ein Ausweispapier? Siehe Provisorischer Pass. Ausweisverlust Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.
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