Zufahrtsbewilligungen
Zuständiges Departement: Sicherheit / Soziales
Zuständige Abteilung: Sicherheit Verantwortlich: Augsburger, Michael Der Genehmigungsantrag ist frühzeitig, mindestens 2 Tage im Voraus, elektronisch ausgefüllt und per Mail an sicherheit@liestal.bl.ch oder per Post zuzustellen. Kurzfristige Anträge müssen bei der Abteilung Sicherheit abgeholt werden. Zufahrt Rathausstrasse Taxis mit Kundenauftrag und die Post dürfen die Rathausstrasse jederzeit befahren. Zufahrt Strassen mit Fahrverbot Die Zufahrten in Strassen mit Fahrverbot werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Zufahrt Strassen im Waldgebiet Die Zufahrt in das Waldgebiet wird mit der Bürgergemeinde (Eigentümer) abgeklärt und nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.
|