Invalidenversicherung (IV)
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Wehren, Markus Ziel der Invalidenversicherung ist es, die Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen möglichst wieder zurück in die Erwerbsfähigkeit zu führen oder mit Geldleistungen (Taggelder oder Renten) die Existenzgrundlage zu sichern, wenn die Invalidität dauernd ist. Den rentenberechtigten Personen, die im leichten, mittelschweren oder schweren Grad hilflos sind, gewährt sie zusätzlich eine Hilflosenentschädigung der IV. Obligatorisch versichert sind:
Das Gesuch um IV-Leistung muss bei der entsprechenden AHV-Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde eingereicht werden. Das Anmeldeformular und die Merkblätter sind bei der AHV-Zweigstelle, den AHV-Ausgleichskassen oder der kantonalen IV-Stelle erhältlich. Beim Ausfüllen der Formulare sind wir Ihnen gerne behilflich. Weitere Informationen
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