Invalidenversicherung (IV)

Ziel der Invalidenversicherung ist es, die Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen möglichst wieder zurück in die Erwerbsfähigkeit zu führen oder mit Geldleistungen (Taggelder oder Renten) die Existenzgrundlage zu sichern, wenn die Invalidität dauernd ist.

Den rentenberechtigten Personen, die im leichten, mittelschweren oder schweren Grad hilflos sind, gewährt sie zusätzlich eine Hilflosenentschädigung der IV.

Obligatorisch versichert sind:

  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen, oder
  • alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind.

Schweizerbürger und –bürgerinnen, die im Ausland wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern lassen.

Das Gesuch um IV-Leistung muss bei der entsprechenden AHV-Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde eingereicht werden. Das Anmeldeformular und die Merkblätter sind bei der AHV-Zweigstelle, den AHV-Ausgleichskassen oder der kantonalen IV-Stelle erhältlich. Beim Ausfüllen der Formulare sind wir Ihnen gerne behilflich.

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