Betriebswegweiser-Gesuch

Betriebswegweiser

  • werden nur bewilligt, wenn ein verkehrspolizeiliches Bedürfnis besteht;
  • zeigen in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen;
  • weisen den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgangsstrasse und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind.
  • Die Bewilligungsgebühr für einen Betriebswegweiser richtet sich nach der kantonalen Gebühr, diese beträgt CHF 250.00 pro Bewilligung (maximal 3 Stk. Betriebswegweiser).

Die Gestaltung des Wegweisers richtet sich nach den Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute.

Zugehörige Objekte

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