Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?

HERZLICH WILLKOMMEN!

Damit Sie sich in der Gemeinde registrieren können, können Sie nun neu auch im Kanton Baselland die elektronische Meldung via eUmzug vornehmen. 

Alternativ können Sie sich nach wie vor am Schalter der Einwohnerkontrolle registrieren. Dazu müssen Sie zunächst vorgängig in der alten Wohnsitzgemeinde die Abmeldung vornehmen. Die Anmeldung in Liestal muss innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug erfolgen.

Ebenfalls können Sie auf einen persönlichen Besuch am Schalter der Einwohnerkontrolle in vielen Fällen verzichten und Ihre Anmeldung via Mail an einwohnerkontrolle@liestal.ch vornehmen. Bitte senden Sie dazu alle erforderlichen Dokumente im Anhang zu.

Damit nichts vergessen geht, beachten Sie bitte die Checkliste und bei Unklarheiten können Sie die Einwohnerkontrolle kontaktieren.

Falls Sie eine Anmeldebescheinigung (Wohnsitzbescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung) wünschen, kostet diese CHF 20.--, ansonsten ist die Anmeldung gratis.


Die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss § 7, Absatz 1 des Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) vom 19.06.2008 verpflichtet, jeden Ein- und Auszug zu melden.

Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert der gesetzten Frist bei uns anmelden, werden wir Ihre Anmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welchem bei nicht fristgerechter Anmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.

Zugehörige Objekte

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Checkliste_Zuzug_Adressanderung.pdf Download 0 Checkliste_Zuzug_Adressanderung.pdf
Bestatigung_Einzug.pdf Download 1 Bestatigung_Einzug.pdf
Meldung_Mieterwechsel.pdf Download 2 Meldung_Mieterwechsel.pdf
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