Ausnahmeüberbauungen_Wegleitung

Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

Der Stadtrat ist berechtigt, bei Überbauungen nach einheitlichem Plan, im Baubewilligungsverfahren Ausnahmen von den für die entsprechende Nutzungszone festgelegten Bauvorschriften zu gestatten, sofern eine hohe Wohnqualität und eine gute Einfügung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet ist.

Informationen

Datum
20. März 2012
Herausgeber/-in
Stadt Liestal
Autor/-in
Stadt Liestal

Dokumente

Name
2012-02-15_Wegleitung_AEP_-_Definitiv_SBK.pdf (PDF, 26.07 kB) Download 0 2012-02-15_Wegleitung_AEP_-_Definitiv_SBK.pdf

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