407.01 Weisung über Gemeindebeiträge an Bauten im Stadtkern407.01 Weisung über Gemeindebeiträge an Bauten im Stadtkern Die Reglemente mit positiver Rechtskraft sind nicht geschlechtsneutral abgefasst und verwenden anstelle des Begriffes "Stadt" denjenigen der "Gemeinde". In Überarbetung
Zuständige Oberinstanz: Hochbau / Planung
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