455.11 Wasserverordnung455.11 Wasserverordnung Die Reglemente mit positiver Rechtskraft sind nicht geschlechtsneutral abgefasst und verwenden anstelle des Begriffes "Stadt" denjenigen der "Gemeinde".
Zuständige Instanz: Wasserversorgung Zuständige Oberinstanz: Tiefbau
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