Betriebswegweiser-Gesuch
- werden nur bewilligt, wenn ein verkehrspolizeiliches Bedürfnis besteht;
- zeigen in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen;
- weisen den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgangsstrasse und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind.
- Die Bewilligungsgebühr für einen Betriebswegweiser richtet sich nach der kantonalen Gebühr, diese beträgt CHF 250.00 pro Bewilligung (maximal 3 Stk. Betriebswegweiser).
Die Gestaltung des Wegweisers richtet sich nach den Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch_Betriebswegweiser.pdf (PDF, 120.68 kB) | Download | 0 | Gesuch_Betriebswegweiser.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Projektierung | 061 927 52 75 | tiefbau@liestal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 061 927 53 00 | tiefbau@liestal.ch |