Ersatzwahl von 1 Stadtratsmitglied: Anordnung von Ersatz- und Nachwahl
Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl vom 26. Oktober 2025 müssen bis am 25. August 2025, 12:00 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal, eingereicht werden.
Das Verzeichnis mit den vorgeschlagenen Kandidaten wird nach Ablauf der Einreichefrist für die Wahlvorschläge in den Anschlagkästen des Rathauses und auf der Homepage der Stadt Liestal publiziert sowie im Liestal aktuell veröffentlicht.
Das Wahlmaterial für die Ersatzwahl vom 26. Oktober 2025 wird den Stimmberechtigten in der Woche vom 29. September bis 04. Oktober 2025 zugestellt.
Im ersten Wahlgang vom 26. Oktober 2025 wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt. Gewählt ist demnach, wer das Absolute Mehr erreicht. Sollte keine der Kandidatinnen oder keiner der Kandidaten das Absolute Mehr erreichen, wird ein zweiter Wahlgang über die Wahl in den Stadtrat entscheiden. Der Stadtrat hat diesen allfälligen zweiten Wahlgang (Nachwahl) auf den 30. November 2025 festgelegt. In diesem Wahlgang wird das Relative Mehr massgebend sein. Die Wahlvorschläge für eine allfällige Nachwahl wären bis am 3. November 2025, 12:00 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal, einzureichen.
Bei allfälligen Fragen im Zusammenhang mit der Stadtratsersatzwahl steht Herr Marcel Jermann, Telefon 061 927 52 63, E-Mail: marcel.jermann@liestal.ch, der Zentralen Dienste, zur Verfügung. Bei diesem kann auch das „Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ als Word-Dokument bestellt werden.