Landrats- und Regierungsratswahlen 2027

26. November 2025

Der Regierungsrat hatte an seiner Sitzung vom 25.11.2025 die periodische Neuwahl von Landrat und Regierungsrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2031 auf den 11. April 2027 angeordnet. Eine allfällige Nachwahl für den Regierungsrat findet am 6. Juni 2027 statt. Die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Landrats- und die Regierungsratswahlen ist am Montag, 8. Februar 2027, 12 Uhr. Die Unterlagen für die Einreichung der Wahlvorschläge werden Ende September 2026 zur Verfügung gestellt.

Für die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten eidgenössischen oder kantonalen Volksabstimmung massgebend, die mindestens zwölf Monate vor dem Wahltermin stattgefunden hat. Die Landeskanzlei wird demnach anhand der Zahl der Stimmberechtigten der Abstimmung vom 8. März 2026 die Mandatszuteilung vornehmen und kommunizieren.