Ersatzwahl von 1 Stadtratsmitglied
Der Stadtrat setzt nach der Rücktrittserklärung seiner Ratskollegin Marie-Theres Beeler per 30. Juni 2026 die Ersatzwahl für 1 Mitglied des Stadtrates auf den 14. Juni 2026 und eine allfällige Nachwahl auf den 27. September 2026 an.
Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl vom 14. Juni 2026 müssen bis am 13.04.2026, 12:00 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal, eingereicht werden.
Das Stimm- und Wahlmaterial für die Ersatzwahl vom 14. Juni 2026 wird den Stimmberechtigten in der Woche vom 18. – 23. Mai 2026 zugestellt.
Im ersten Wahlgang vom 14. Juni 2026 wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt. Gewählt ist demnach, wer das absolute Mehr erreicht. Sollte keine der Kandidatinnen oder keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreichen, wird ein zweiter Wahlgang über die Wahl in den Stadtrat entscheiden. Der Stadtrat hat diesen allfälligen zweiten Wahlgang (Nachwahl) auf den 27. September 2026 festgelegt. In diesem Wahlgang wird das Relative Mehr massgebend sein. Die Wahlvorschläge für eine allfällige Nachwahl wären bis am 22. Juni 2026, 12:00 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal, einzureichen.
Bei allfälligen Fragen im Zusammenhang mit der Stadtratsersatzwahl steht Herr Marcel Jermann, Telefon 061 927 52 63, E-Mail: marcel.jermann@liestal.ch, der Zentralen Dienste, zur Verfügung. Bei diesem kann auch das „Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ als Word-Dokument bestellt werden.