Wahlerwahrung von Stadtrat Michael Durrer
Gestützt auf § 15 sowie § 16 des Gesetzes über die politischen Rechte hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist mit Entscheid vom 29. April 2026 die Ersatzwahl von Herrn Michael Durrer als Stadtrat für die restliche Amtsperiode vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 erwahrt und diesen als gewählt erklärt.