Kehrichtsammlung

Die Kehrichtabfuhr nimmt die handelsüblichen Abfallsäcke von 17 bis 110 L mit. Die Abfallsäcke müssen mit gut sichtbar aufgeklebten Gebührenmarken laut Gebührenordnung versehen sein. Dies gilt auch für Abfallsäcke, die in Container geworfen werden, wie sie in Mehrfamilienhäusern verwendet werden. Die Stadt ist befugt, Abfallsäcke ohne Gebührenmarken zu öffnen und die Verantwortlichen zu büssen. Lose Abfälle an der Strasse werden nicht mitgenommen.
Sperrgut kann der Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden. Es findet keine separate Sperrgutabfuhr statt. Auf jede Sperrguteinheit (Höchstmasse: 200x100x50 cm, max. Gewicht: 20 kg) müssen drei Gebührenmarken geklebt werden.
Eisenteile dürfen der Kehrichtabfuhr nicht mitgegeben werden (Vorschriften Kehrichtverbrennungsanlage KVA Basel). Diese können bei der Firma Buser AG, Bahnhofplatz 5c, Tel 061 / 926 90 40, abgegeben werden.

Bitte beachten Sie:
Hauskehricht darf erst am Abfuhrtag vor 07.00 Uhr bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass auf Strassen und Trottoirs die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch das Sammelgut nicht behindert werden.
 

Kontakt

Michèle Clémençon, Tel. 061 / 927 53 00
michele.clemencon@liestal.ch

Abfallarten