Berufsbeistandschaften
Berufsbeistandschaften
Seit dem 1. Januar 2013 ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für den Schutz von Kindern und Erwachsenen in besonderen Lebenssituationen zuständig. Sie löste die frühere Vormundschaftsbehörde ab und arbeitet mit ausgebildeten Fachpersonen. Die KESB Kreis Liestal ist zuständig für die Stadt Liestal sowie die Gemeinden Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Lupsingen, Pratteln, Ramlinsburg und Seltisberg.
Der Kindsschutz
Im Bereich des Kindsschutzes geht es darum, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Eine solche liegt vor, wenn die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sittlichen Entfaltung des Kindes vorauszusehen ist. Die Ursachen für eine Gefährdung können vielfältig sein. So kann diese z.B. auf Unerfahrenheit, Überforderung, Krankheit, Ortsabwesenheit, Gleichgültigkeit oder Fehlverhalten der Eltern oder in den Anlagen oder im Fehlverhalten des Kindes und der weiteren Umgebung liegen.
Das Erwachsenenschutzrecht
Im Erwachsenenschutzrecht geht es darum, das Wohl und den Schutz von Personen, die an einem Schwächezustand leiden (z.B. geistige Behinderung oder psychische Störung) sicherzustellen, falls ihre Interessen nicht anderweitig gewahrt sind.
Die operative Umsetzung der Massnahmen – also die Abklärungen und die Führung von Mandaten – erfolgt durch das Team Berufsbeistandschaften der Stadt Liestal.
Kontakt
Stadt Liestal
Berufsbeistandschaften
Grammetstrasse 14
4410 Liestal
Tel. 061 927 53 53
sozialberatung@liestal.ch
Zugehörige Objekte
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