Kanalisations-Begehren

Auszug aus dem Abwasserreglement der Stadt Liestal vom 01. Januar 2019. Beitragspflicht.

Die Grund- und Liegenschaftsbesitzer haben folgende Gebühren zu entrichten:

  1. Die Anschlussbewilligungsgebühr beträgt 60 % der Baubewilligungsgebühr, mindestens CHF 200.--, jedoch maximal CHF 5'000.--.
  2. Eine Anschlussgebühr richtet sich nach der entsprechenden Bauzone und wird über die Bruttogeschossfläche (BGF) und die SVGW-Belastungswerte (LU) berechnet.


Weiterführende Informationen:

Merkblatt "Umgang mit Regenwasser"
Genereller Entwässerungsplan Nord
Genereller Entwässerungsplan Süd
Genereller Entwässerungsplan (Zustandsbericht Versickerung)

Links:
www.geoportal.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.vsa.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.baselland.ch/AbwasserExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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