Feuerbrand - Wirtspflanzenverbote
Ziergehölze tragen als Infektionsquellen wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit bei. Für Cotoneaster, Photinia davidiana (Lorbeermispel) und Photinia nussia (Glanzmispel) besteht seit 1. Mai 2002 eine schweizerische
Verordnung, welche Produktion und Inverkehrbringen verbietet. Einzelne Kantone (FR und TG) haben dieses Verbot auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen ausgeweitet.
Informationen
- Datum
- 26. Mai 2008