Nichtforstliche Kleinbaute - Ausserschulischer Lernort Heilpädagogische Schule - Heidenloch - Parzelle 1998

Der Stadtrat hat am 05.08.2025 dem Gesuch der Heilpädagogischen Schule für den ausserschulischen Lernort im Wald, Heidenloch,  Parzelle 1998 mit Auflagen zugestimmt. Gemäss § 16 der kantonalen Waldverordnung (kWaV) können die Unterlagen vom 14.08.2025 bis 25.08.2025 beim Info-Schalter (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung, Rathausstrasse 36, während den Schalteröffnungszeiten in Papierform eingesehen werden.
Gegen den Entscheid des Stadtrats kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdebegründung ist im Doppel einzureichen.
 

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