Kadaversammelstelle
Tierkadaver (max. 25 kg) in bereitstehende Kessel ohne Verpackung abfüllen.
Tierärzte, Landwirte und Gewerbetreibende sind entschädigungspflichtig.
Wer sein Tier nicht einer Tierverwertungsanlage übergeben möchte, hat die Möglichkeit einer Kremation oder einer Erdbeisetzung. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei diesen Anbietern:
- Tierfriedhof am Wisenberg in Läufelfingen BL, 061/841 13 13, www.tier-friedhof.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Tierkrematorium Seon AG, 062/775 05 52, www.tierkremation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Tierkrematorium Duggingen BL, 061/741 20 21, www.kleintier-krematorium.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.