Verfügung betreffend Zustandekommen i.S. nichtformulierte Volksinitiative "Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof"
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Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung des Zustandekommens gemäss § 72 i.V.m. § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR; SGS 120) unter einem eingeschränkten Blickwinkel erfolgt und sich nicht über die Gültigkeit der Initiative gemäss § 78 i.V.m. § 82 GpR auszusprechen hat. Die Stadtverwaltung prüft einzig, ob eine Volksinitiative die vorgeschriebene Zahl der gültigen Unterschriften im Sinne von § 122 Gemeindegesetz (GemG; SGS 180) aufweist.
Demgemäss können nach § 122 Abs. 1 GemG 10% der Stimmberechtigten das formulierte oder nichtformulierte Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Gemeindeordnungs- oder von Gemeindereglementsbestimmungen stellen (lit. a); das nichtformulierte Begehren auf einen Beschluss des Einwohnerrates stellen, sofern der Gegenstand in dessen Zuständigkeit fällt und referendumsfähig ist (lit. b). Bei mehr als 5'000 Stimmberechtigten, wie in der Stadt Liestal, genügen 500 Unterschriften (Abs. 2). Ungültig sind Unterschriften auf Listen, welche die Erfordernisse der §§ 69 und 70 GpR nicht erfüllen sowie Unterschriften von Unterzeichnern, die nicht stimmberechtigt sind oder deren Stimmrecht nicht oder zu Unrecht bescheinigt worden ist (§ 72 i.V.m. 82 Abs. 1 GpR). Die Stadtverwaltung stellt durch eine im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichende Verfügung fest, ob die Volksinitiative zustande gekommen ist (§ 73 i.V.m. 82 Abs. 2 GpR). Die Unterschriftenlisten werden nach rechtskräftiger Feststellung des Zustandekommens der Initiative vernichtet (§ 12 Verordnung zum GpR [SGS 120.11]).
Am 17. Juni 2025 reichte das Initiativkomitee der nichtformulierten Volksinitiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» Unterschriftenlisten ein.
Die Stadtverwaltung Liestal verfügt gestützt auf § 73 i.V.m. § 82 GpR nach Prüfung der am 17. Juni 2025 eingereichten Unterschriftenlisten:
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- Die nichtformulierte Volksinitiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» ist gültig zustande gekommen, nachdem sie die gemäss § 122 Abs. 2 des GemG verlangten Unterschriften aufweist.
- Die Zahl der gültigen Unterschriften beträgt 525 von total 548 eingereichten Unterschriften.
- Mitteilung an Thomas Baltzer als Ansprechperson und Vertreter des Initiativkomitees.
- Die Veröffentlichung im Schaukasten sowie auf der Internetseite mit Eröffnung der vorliegenden Verfügung und im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt „Liestal aktuell“ 7. August 2025.
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