Positiver Entscheid: KSBL bleibt in Liestal

27. März 2026

Nach einer erneuten Analyse der Ausgangslage zu den Standorten des Kantonsspitals Baselland beantragt die Regierung dem Landrat, den Spitalstandort Liestal weiterzubetreiben und die Mittel für die notwendigen Investitionen zu genehmigen. Der Stadtrat bedankt sich bei der Regierung für diesen positiven Entscheid. Statt auf Experimente zu setzen, favorisiert die Regierung eine nachhaltige bauliche Lösung, die eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Baselbiet ermöglicht. Der Stadtrat hofft, dass der Landrat die nötigen Weichen im Sinne der Regierung rasch stellt, um so unser Spital weiter auf Erfolgskurs zu bringen.

Die im Grundsatzpapier «Gesundheit 2030» der Regierung verstärkte Ausrichtung auf ambulante Angebote der Gesundheitsversorgung (Stichwort: Ambulant vor Stationär) wird durch den Stadtrat weiterhin begrüsst.

Aus Sicht von gegen 40 Oberbaselbieter Gemeinden und der Kantonshauptstadt Liestal stellte die Prüfung eines Standorts auf der grünen Wiese ein grosses Risiko für den Spitalbetrieb und letztlich für das Unternehmen «Kantonsspital Baselland» dar.

Eine Prüfung der Ein-Standort-Option in Pratteln sowie auch auf der «grauen Wiese» in Liestal erfolgte bereits im Jahr 2018 und 2019. Die zwischenzeitlich durchgeführten Überprüfungen bestätigen die damaligen Erkenntnisse. Der Stadtrat ist daher erfreut, dass der Regierungsrat sich dazu entschieden hat, den Spitalstandort in Liestal weiterzubetreiben und zu modernisieren. 

Der Stadtrat hofft daher, dass der Landrat dem Entscheid der Regierung zeitnah folgt und so die bereits in der Schublade schlummernden Erweiterungs- und Erneuerungsprojekte des Spitalstandorts Liestal bald vorangetrieben werden können.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem Bekenntnis zu Liestal ein nachhaltiges, qualitativ hochstehendes und bezahlbares Gesundheitsangebot für den gesamten Kanton angeboten werden kann. Schliesslich wird damit auch sichergestellt, dass die Wertschöpfung und Innovation im Gesundheitsbereich im oberen Kantonsteil erhalten bleibt.