Gelegenheitswirtschaftspatent
Das Gelegenheitswirtschaftspatent berechtigt zum Verkauf von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle. Beachten Sie das Merkblatt zur Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligungen für Anlässe.
Bei Gelegenheitswirtschaften innerhalb eines Gebäudes bitten wir Sie die Checkliste Brandsicherheit vollständig auszufüllen und mit dem Gesuch an folgende Stelle zu senden: Stadt Liestal Sicherheit Rathausstrasse 36 4410 Liestal oder sicherheit@liestal.bl.ch Das Gesuch ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass bei der Stadt Liestal zuzustellen. Link zum Gastgewerbegesetz (GS 540) des Kantons Basel-Landschaft: Kanton BL - Gastgewerbegesetz Aktionen
Verantwortliche Person: Michael Augsburger Zuständige Instanz: Sicherheit Zuständige Oberinstanz: Sicherheit / Soziales
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