Gelegenheitswirtschaftspatent

Das Gelegenheitswirtschaftspatent berechtigt zum Verkauf von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle. Beachten Sie das Merkblatt zur Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligungen für Anlässe.

Bei Gelegenheitswirtschaften innerhalb eines Gebäudes bitten wir Sie die Checkliste Brandsicherheit vollständig auszufüllen und mit dem Gesuch an folgende Stelle zu senden:

Stadt Liestal
Sicherheit
Rathausstrasse 36
4410 Liestal
oder
sicherheit@liestal.ch

Das Gesuch ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass bei der Stadt Liestal zuzustellen.

Link zum Gastgewerbegesetz (GS 540) des Kantons Basel-Landschaft:
Kanton BL - Gastgewerbegesetz

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