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Bannumgang wird neu organisiert1852
Der seit 1581 bezeugte Bannumgang (Abschreiten der Gemeindegrenzen) wird neu organisiert. Verteilung der Bürger auf vier Rotten. Bestimmung der wechselweise zu begehenden vier Bannwege: Schauenburg, Seltisberg, Grammont, Klammern. Siehe 1909-1911.
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