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05.07.2022 14:49:28
BaugesucheNeubauten und Umbauten benötigen in der Regel eine Baubewilligung. In jedem Fall sind die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften einzuhalten. Einsprachen zum Baugesuch senden Sie bitte innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung an das Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen.
Für Auskünfte zu den Baugesuchen wenden Sie sich bitte an den im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publizierten Projektverfasser. Falls Sie Fragen zum kantonalen Recht (z.B. Grenzabstände, Anzahl Parkplätze, gewachsenes Terrain, Profilierung) haben, bitten wir Sie, mit dem kantonalen Bauinspektorat (Tel. 061 552 67 77) Kontakt aufzunehmen. Die Stadt prüft das Baugesuch auf das Zonenrecht und ist bei Nichteinhaltung gesetzlich verpflichtet, Einsprache zu erheben. Falls Sie Fragen zum Zonenrecht der Stadt Liestal haben (z.B. Gebäudehöhe oder -länge, Ausnützung) bitten wir Sie, mit der Abteilung Planung/Bewilligungen der Stadt Liestal (Frau J. Beretta, Tel. 061 927 52 79 oder Herr R. Lanzi Tel. 061 927 52 78) Kontakt aufzunehmen.
Informationen zu öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen finden Sie im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. |