Abmeldung
Zuständiges Departement: Finanzen / Einwohnerdienste
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Verantwortlich: Team, Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können müssen Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug, jedoch spätestens innert 14 Tagen danach, am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Preis: gratis
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